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Resthof vs. Bauernhof – Welche Nutzung ist auf einem Resthof möglich

Resthof vs Bauernhof welche Nutzung ist möglich
Geschrieben von Dominik

Sie stehen am frühen Morgen vor der Haustür ihres Resthofs. Die ersten sanften Sonnenstrahlen legen sich weich auf weiße Fachwerkfassaden, der Morgentau glänzt auf blühenden Apfelbäumen und im Gebälk der Scheune zwitschern Rotkehlchen und Meisen um die Wette. Der leise Duft nach frischem Heu liegt in der Luft, leitet Sie hinaus in Ihre ganz persönliche Oase fern von hektischer Eile und Betonwüsten. Der Resthof als Lebensmittelpunkt hat ohne Zweifel seinen ganz besonderen Reiz, begeistert heute vielfach schon durch seine augenscheinliche Ursprünglichkeit, die Ruhe und den unmittelbaren Bezug zu Tradition, Natur und regionaler Kultur.

Viele Menschen hegen seit jeher die Sehnsucht nach dem Ursprünglichen, nach einem Rückzugsort jenseits urbaner Stressfaktoren. Immer häufiger richtet sich der Blick dabei hin zu alten Landgütern oder verlassenen Hofstellen ohne Ackerflächen, die heutzutage kaum noch aktiv bewirtschaftet werden. Resthöfe halten hinsichtlich einer alternativen Nutzung ein enormes Potenzial bereit. Gerade hier entsteht eine faszinierende und zugleich komplexe Thematik.

Was unterscheidet eigentlich einen Bauernhof, der noch aktiv landwirtschaftlich genutzt wird, von einem Anwesen auf dem Lande, welches diesen landwirtschaftlichen Status offiziell nicht mehr besitzt? Welche Möglichkeiten ergeben sich für Sie, wenn Sie sich dieser verantwortungsvollen und zugleich höchst inspirierenden Aufgabe stellen, einem Resthof neues, individuelles Leben einzuhauchen?

Die Wortdefinition – Worin sich Resthof und Bauernhof unterscheiden

Die klare Abgrenzung zwischen Bauernhof und Resthof besitzt eine zentrale Bedeutung. Aktive Landwirtschaft, also der Bauernhof, erfolgt meist innerhalb eines klar geregelten Rahmens, sie verlangt eine hohe Produktionsintensität, klare Betriebsstrukturen sowie eine nachhaltige und profitable Erzeugung.

Im Gegensatz hierzu existieren Hofstellen, auch Resthof genannt, deren landwirtschaftliche Nutzung offiziell als beendet gilt. Diese Anwesen werden vielfach vollkommen eigenständig genutzt, verlieren dabei ihren ursprünglichen Produktionszweck und ermöglichen somit alternative Nutzungen.

Diese Liegenschaften stehen in der Regel weder unter dem Druck einer produktiven Gewinnerzielung, noch erfordern sie zwingend landwirtschaftliche Qualifikationen. Sie stehen vielmehr bereit als offene Leinwand für kreative und inspirierende Nutzungsideen, die neben romantischer Idylle eine Vielzahl individueller Entfaltungsmöglichkeiten bereithalten.

Von der Kreativität zur Realität – Faszinierende Nutzungsideen mit Freiraum und Charme

Möglichkeiten der Nutzung einer solchen stillgelegten Hofstelle existieren sehr vielfältig und variabel: Von ländlichem Familienwohnsitz mit großzügigen Freiflächen über betreutes Wohnen für Senioren hin zu rustikalen Ferienwohnungen oder kulturellen Begegnungsstätten erstreckt sich das weite Feld möglicher Perspektiven.

Die gestalterischen Chancen reichen hierbei oftmals von Privatnutzungen, die dem persönlichen Freiheitsgefühl Raum verleihen, bis hin zu innovativen, gewerblichen Projekten. Private Nutzung beinhaltet beispielsweise:

  • Schaffung eines großzügigen Familienwohnsitzes oder Mehrgenerationenhauses
  • Nutzung als persönlicher Rückzugsort und Eigenversorgung durch umfassenden Bio-Gartenbau
  • Einrichtung von Ferienwohnungen, Künstlerateliers oder offenen Kreativräumen für persönliche Entfaltung

Gerade die gezielte Schaffung von Rückzugsräumen zur Selbstentfaltung oder Kontemplation findet dabei zunehmenden Zuspruch. Ein besonderes Plus bildet dabei das weitläufige Gelände. Mit eigenem Obst- oder Gemüsegarten entsteht nicht nur Unabhängigkeit von Märkten und Lieferketten, gleichzeitig intensiviert sich die persönliche Verbindung zur Natur und garantiert eine nachhaltige und bewusste Lebensweise.

Gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten hingegen erfordern oftmals weitergehende baurechtliche Prüfung und kluge Konzeptentwicklungen. So existieren hervorragende Potentiale für außergewöhnliche Gewerbeformen wie etwa Weingüter, Reitbetriebe oder Seminarzentren. Die Kombination aus rustikalen Gebäuden, weitläufigen Grünflächen und geschichtsträchtigem Ambiente hält einen unschätzbaren Wiedererkennungswert sowie eine wertvolle Marketingqualität in petto.

Von Vorschriften geleitet – Rechtliche Rahmenbedingungen und Steuerfragen im Blick behalten

Zwar lockt ein Resthof mit eindrucksvollen Potenzialen und charmanter Einzigartigkeit, dennoch sollten Sie frühzeitig einige gesetzliche Rahmenbedingungen und steuerrechtliche Fragen im Blick behalten.

Insbesondere im Hinblick auf eventuelle Denkmalschutzauflagen erweist sich ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde als überaus lohnenswert. Denn oftmals bestehen gerade bei geschichtsträchtigen Objekten denkmalschutzrechtliche Vorschriften zur Gebäudesanierung oder Nutzung, die berücksichtigt werden müssen. Doch gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden eröffnen sich neben Auflagen häufig u.a. besondere steuerliche Vorteile hinsichtlich der Denkmalschutz-Afa gemäß § 7i EStG Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen.

Auch das Thema Grundsteuer spielt eine wichtige Rolle. Hier gilt es sorgfältig zu verfolgen, in welche konkrete Nutzungsform das Landgut eingeordnet wird. Eine gewerbliche Nutzung alter Hofanlagen führt oft zu abweichenden Grundsteuersätzen und erfordert die frühzeitige Abklärung bei Gemeinde oder regionalen Steuerberatern.

Gerade im Falle von Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes oder Hofübergabe sollten Sie umfassend informiert sein. Die Aufhebung landwirtschaftlicher Nutzungen wirkt sich direkt auf Vorschriften zur Hofübergabe und Regelungen rund um Veräußerungsgewinne aus. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt sich dringend die Forschung und Beratung durch Experten für Steuer- und Erbrecht, die hier frühzeitig Klarheit schaffen, Rahmenbedingungen definieren und somit endgültig Rechtssicherheit schaffen.

Fördermittel für den Resthof – Spannende Chancen zur Realisierung eigener Träume nutzen

Erfreulicherweise existieren in Deutschland zahlreiche Fördermittel für die Umnutzung und energetischen Sanierung historischer Gebäude mit ehemaligem landwirtschaftlichen Hintergrund, insbesondere für Bauherren mit einem klaren, zukunftsfähigen Nutzungskonzept. Diese sind u.a.: KFW Tilgungszuschüsse und KFW Kredite wie z.B. KFW Kredit 261 oder die BAFA mit ihrer Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG. Das Bundesförderprogramm besteht dabei aus den drei Bereichen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (kurz BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (kurz BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (kurz BEG EM)

Vor allem wenn es um die Sanierung der Heizung geht wird das Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen eine zentrale Rolle spielen. Denn hier gibt es bis zu 70% Zuschuss für die Erneuerung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik). Daneben gibt es je nach Bundesland auch noch regionale Fördertöpfe. Besonders hervorzuheben ist hier das Bundesland Schleswig-Holstein. Hier offeriert unter anderem die Investitionsbank Schleswig-Holstein mit eigenständigen Förderprogrammen gezielte Unterstützung zur Revitalisierung von ausgedienten Landgütern.

Zu den angebotenen Förderungen zählen insbesondere Mittel zur energetisch nachhaltigen Sanierung, Maßnahmen zur Schaffung barrierefreien Wohnraums sowie Projekten zur Entwicklung touristischer Strukturen ländlicher Gebiete. Die Chancen, das individuelle Wunschprojekt mit gezielter Unterstützung und enormem finanziellen Vorteil umzusetzen, stehen hier überaus günstig.

Endlose Möglichkeiten, grenzenlose Romantik – Einen einzigartigen Lebenstraum leben

Die Entscheidung, einer ehemaligen agrarischen Hofstelle neues Leben einzuhauchen, begeistert nicht nur durch ihren Charme, sondern eröffnet bewusst und kreativ denkenden Menschen ungeahnte Möglichkeiten. Während auf einem klassischen Bauernhof die Interessen heute stark bei aktiver Produktion liegen, erwachen auf historisch geprägten Liegenschaften zahlreiche außergewöhnliche Nutzungsideen.

Ob privater Rückzugsraum, kreative Ferienunterkunft oder inspirierender Gewerbebetrieb: Ein Leben in historisch-ländlicher Umgebung erfüllt Träume und bereichert nachhaltig sowohl persönliches Lebensgefühl als auch gesellschaftliche Entwicklung ganzer Regionen.

Wer dabei frühzeitig rechtliche Rahmenbedingungen, notwendige steuerliche Abklärungen und passende Fördermöglichkeiten einbezieht, schafft ein Fundament, auf dem seine Vision dauerhaft tragen und begeistern wird. Indem Sie auf diese Weise Ihren ganz persönlichen Landtraum realisieren, erleben Sie nicht nur die pure Freiheit, sondern gestalten aktiv zugleich auch den Erhalt wertvoller historischer Kulturlandschaften für Generationen nach Ihnen mit.

So leben Sie Nachhaltigkeit authentisch, genießen Ruhe, Kraft und kreative Entfaltungsräume zugleich – eben weit mehr als “nur” ein Leben auf dem Bauernhof oder Resthof, sondern vielmehr die Realisierung Ihres ganz eigenen Lebenstraumes in seiner unverfälschten, schönsten Form.

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