Allgemein Dämmung

Welche Änderungen ergeben sich für Bauherren im Jahr 2018

Änderung für Bauherren 2018
Dominik
Geschrieben von Dominik

Das Jahr 2018 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen für den Bauherren und Haussanierer, angefangen von EnEV über KfW bis hin zu gesetzlichen Änderungen bei HBCD.

Gerade, wenn Sie planen, jetzt die Niedrigzinsen beim Immobilienkredit auszunutzen und in diesem Bereich aktiv zu werden, sollten Sie sich umfassend informieren, ob Sie als Bauherren diese Änderungen und Neuerungen betreffen.

Fördermittel vor Start beantragen

Eine Neuregelung ist, dass die BAFA-Fördermittel “Heizen mit erneuerbaren Energien” jetzt schon vor dem Bau beantragt werden müssen. Das gibt Bauherren mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung Ihrer Bauprojekte oder Sanierungen.

KfW-Programm 275 Änderung

Bauinteressenten müssen mit geringeren Tilgungszuschüssen durch das KfW-Programm 275- Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern
rechnen. Der ursprüngliche Tilgungszuschuss in Höhe von 16% reduziert sich auf 10%. Ende des Jahres 2018 läuft das Programm sowieso aus- siehe hier

Mehr Mittel aus KfW Altersgerechter Umbau

Aus dem Programm der KfW “Altersgerecht Umbauen” (Kredit 159) gibt es mehr Mittel. Mit dieser erhöhten Förderung will die staatliche KfW Bauherren unterstützen, die den demografischen Wandel fördern oder selbst altersgerecht zuhause wohnen bleiben wollen.

HBCD kein Sondermüll mehr

Eine Entlastung für Bauherren ist die Tatsache, dass HBCD-haltige Dämmstoffe ab 2018 nicht mehr als Sondermüll eingestuft werden. Dadurch werden Bauherren von höheren Entsorgungskosten entlastet und können auch ihre Hausdämmung mancher Orts starten. In vielen alten  Styropordämmstoffen ist das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. Dies führte dazu, dass im Rahmen der Gebäudesanierung die alten Dämmstoffe als Sondermüll zu entsorgen waren mit entsprechend hohen Entsorgungskosten. Mit der neuen Rechtssprechung dürfen die HBCD haltigen Dämmstoffe aber weiterhin nicht mit Bauschutt vermischt werden. Wer HBCD-haltigen Dämmstoff entsorgen möchte, benötigt aber entsprechende Dokumente wie einen Übernahmeschein inklusive Menge und Bestätigung der fachgerechten Trennung durch den Entsorgungsbetrieb.

Energieausweise von 2007 verlieren Gültigkeit

Hausbauer müssen berücksichtigen, dass die 2007 Energieausweise ab 2018 ihre Gültigkeit verlieren und daher erneuert werden müssen. Bauherren sollten diese rechtzeitig beantragen.

neues Bauvertragsrecht ab 2018

Das Jahr 2018 bringt auch eine wichtige Reform im Bauvertragsrecht. So wird das “Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung” wesentlich novelliert und hat damit auf Bauherren erhebliche Auswirkungen, auf die sich Hausbauer rechtzeitig einstellen müssen. Unter anderem sieht die Reform vor, dass Bauherren künftige eine exakte Baubeschreibung erstellen müssen. Außerdem fordert der Gesetzgeber mit dem Gesetz eine verbindliche Vereinbarung, die unter anderen den Einzugstermin fixiert. Somit müssen Hauseigentümer in der Rechtsfolge bei Verstössen mit Haftungsfolgen rechnen. Nicht zuletzt ist das Recht der Verbraucher, 14 Tage vom Vertrag zurückzutreten, eine erhebliche Verpflichtung, die der Bauherr unbedingt kennen sollte. Hieraus können sich auch erhebliche Kosten entwickeln.

Sanierungspflichten gemäß EnEV

Weiterhin werden ab 2018 Sanierungspflichten gemäß EnEV für den Austausch alter Heizungsanlagen gesetzliche Pflicht. Zusätzlich werden Sanierungspflichten gemäß EnEV gesetzlich geregelt, die Rohrleitungen nachhaltig und umweltgerecht zu dämmen. Auch muss der Bauherr seinen Sanierungspflichten gemäß EnEV bezüglich der Dämmung im Dachbereich nachkommen. Da es sehr viele Ausnahmen hierzu gibt, sollte man die Sanierungspflichten genau prüfen.

Lüftungsanlagen müssen leiser und sparsamer werden

Auch Lüftungsanlagen sind ab 2018 von gesetzlichen Änderungen erfasst. Ab 1. Januar 2018 müssen diese sparsamer werden und geringe Geräuschbelastungen aufweisen. Dabei sind noch maximal 40 Dezibel erlaubt. Geräte sind nur noch in den Effizienzklassen A+ bis D erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Abluftgeräte mit weniger als 30 Watt Leistung.
Auch elektrische Heizlüfter und Heizstrahler betrifft diese gesetzliche Änderung. Ab sofort müssen diese Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Effizienz erfüllen, um gesetzlich erlaubt zu sein.

Smart Meter verpflichtend ab 2018

Wenn Sie in Ihren Gebäuden Energieerzeugungsanlagen vorhalten, müssen diese nach neuer Rechtslage ab 2018 mit einem Smart Meter versehen sein, um eine Betriebszulassung zu behalten. Da die Verpflichtung zum Einsatz von Smart Meter in Etappen erfolgt, ist der Einbau von Smart Meter für Energieverbraucher ab 2018 verpflichtend, welche einen Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden haben oder Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, welche mehr als 7KW produziert. Gleiches gilt auch für Betreiber von BHKW Anlagen.

Fazit: gesetzlichen Änderungen im Jahr 2018 für Bauherren

Sie sollten sich auf jeden Fall genau informieren, ob Sie von den betreffenden gesetzlichen Änderungen betroffen sind. Gerade Bauherren können sonst bei Verstössen gegen das neue Recht mit empfindlichen Strafen und teuren Nachrüstkosten betroffen sein. Zugleich können Sie auch von veränderten Förderungen profitieren und sollten wissen, welche Fördermöglichkeiten Bauherren ab 2018 neu haben.

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