Es kann vorkommen, dass Hausbesitzer in Laufe der Zeit ein paar bauliche Maßnahmen an ihrem Zuhause vornehmen möchten. Sei es, weil das Design nicht mehr gefällt oder sich die Familie vergrößert. Alle bauliche Maßnahmen in und um die eigenen vier Wände benötigen meist eine entsprechende Baugenehmigung. Dazu gehört unter anderem auch eine Bauzeichnung, die von einem Architekten erstellt werden muss. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, bei denen auf die Erteilung einer Genehmigung durch das Bauamt guten Gewissens verzichtet werden kann.
Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?
Eine behördliche Genehmigung muss immer dann eingeholt werden, wenn entweder Änderungen an den Außenwänden oder tragenden Innenwänden, Stichwort Wanddurchbruch, geplant sind. Auch ein Innenausbau zur Errichtung neuen Wohnraumes in Kellern oder auf Dachböden muss genehmigt werden. Für Anbauten am Haus jeglicher Art sowie das nachträgliche Umrüsten für den Einbau von Heizräumen und den Lagerräumen für das entsprechende Brennmaterial muss ebenfalls ein Bauantrag gestellt werden.
Gleiches gilt abschließend auch für jegliche Umbauten an der Abwasseranlage. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre geplanten baulichen Maßnahmen unter eine Baugenehmigung fallen, dann können sie sich an das zuständige Bauamt wenden. Diese geben eine ausführliche Auskunft über die Notwendigkeit und, falls ja, welche Unterlagen für die Erteilung benötigt werden. Auf jeden Fall müssen Sie zusammen mit einem ausgefüllten Antrag für die behördliche Genehmigung einen genauen Lageplan mit den geplanten Änderungen anfertigen lassen. Dafür ist immer ein Architekt zuständig.
Welche Aufgaben übernimmt der Architekt im Rahmen der Haussanierung?
Architekten sind für die baugenehmigungspflichtigen An- und Umbauten an privaten und gewerblich genutzten Gebäuden unumgänglich. Er übernimmt mit dem Hausbesitzer zusammen alle erforderlichen Schritte von der Planung bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung. Seine Aufgabe ist es, die benötigten Zeichnungen inklusive Anschlüsse und alle geforderten Unterlagen zu erstellen. Im Grunde genommen kann er nach der Erteilung der Baugenehmigung auf Wunsch auch das gesamte Bauvorhaben koordinieren und die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.
Bei einem guten Architekten kann so der gefürchtete Pfusch am Bau nicht passieren. Hierfür fallen aber Kosten an, welche im Rahmen der Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt sind. Nähere Einzelheiten hierzu findet man z.B. unter www.baufoerderer.de.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen viele spezielle Anforderungen erfüllt werden.
Ein Architekt weiß, was bei der Sanierung dieser Gebäude individuell beachtet werden muss und wie hoch die zu erwartenden Kosten voraussichtlich werden. So erspart sich der Bauherr unnötige Recherchen, denn der Architekt kann ihm genau sagen, was im Rahmen einer Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes möglich ist.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch einen Architekten?
Einen Architekten zu beauftragen, hat gewisse Vor- und Nachteile. Der Bauherr sollte im Vorfeld wissen, was ihm bei der Einstellung eines Architekten bevorsteht.
Pro:
+ Ein Architekt übernimmt alle Aufgaben von der Planung bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung und entlastet somit den Bauherrn. Er weiß, welche Arbeiten machbar sind, was bei der Statik beachtet werden muss und kann nützliche Tipps zu den erforderlichen Anschlüssen geben.
+ Ein ortsansässiger Architekt weiß genau, welche Unterlagen für die Erteilung der Baugenehmigung vom Amt gefordert werden. Diese können nämlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
+ Auf Wunsch überwacht er auch anschließend das gesamte Bauvorhaben und sorgt so für Qualität am Bau.
Contra:
– Ein Architekt lässt die Kosten für den Um- oder Anbau erheblich ansteigen.
Fazit, ob man im Rahmen der Haussanierung einen Architekten braucht
Unter anderem für alle statischen Veränderungen an tragenden Wänden des Objektes z.B. in Form eines Wanddurchbruchs oder der Dachkonstruktion muss in Deutschland eine Baugenehmigung eingeholt werden. Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, sind grundsätzlich auch baugenehmigungspflichtig. Ein Architekt kann den Bauherrn hier sehr entlasten und auf eine qualitativ gute Arbeit am Bau achten.
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