Bei einer Renovierung beschließt man in der heutigen Zeit oftmals, einen Wanddurchbruch durchzuführen und somit Wände aus dem Wohnraum zu entfernen. Das Aufschachteln in verschiedene Räume gehört der Vergangenheit an, denn das moderne Wohnkonzept lautet: offene Gestaltung. Dies hat man beim Bau eines Hauses vor 30 Jahren natürlich noch nicht ahnen können.
Aus diesem Grund werden bei den heutigen Renovierungen und Sanierungen viele Wände entfernt, um die Wohnfläche weiter zu gestalten. So werden oftmals Esszimmer und Küche zusammengelegt. Eine Wohnküche liegt voll im Trend und birgt die Chance, das offene Wohnkonzept zu leben.
Ein Wanddurchbruch klingt erst einmal recht simpel, doch man sollte dabei unbedingt einige Dinge beachten und nicht voreilig zum Vorschlaghammer greifen. Denn dies könnte in der Tat böse Folgen haben. Wir haben in diesem Artikel drei wichtige Tipps, welche man unbedingt beachten sollte, wenn man einen Wanddurchbruch in Angriff nehmen will.
Tipp 1: Elektroleitungen sichern
In den meisten Wänden verlaufen elektronische Leitungen. Wenn man also einfach mit einem Vorschlaghammer auf die Wand haut und dabei die Leitung trifft, nun man kann sich ausdenken, welchen Schaden man dabei nehmen kann. So kann gar das eigene Leben in Gefahr sein. Daher sollte man genau prüfen, wo die Leitungen in der Wand verlaufen und unbedingt den Strom in der entsprechenden Region des Hauses oder am besten komplett abstellen.
Auf diese Art verhindert man einen Schlag durch die Elektronik. Es klingt zwar unwirklich, aber tatsächlich geschehen viele Unfälle, weil Menschen nicht daran denken, dass durch die Wände Stromleitungen verlaufen. Diese muss man unbedingt abschalten, bevor man einen Durchbruch unternimmt. Gleiches gilt für eine weitere Leitung in den Wänden.
Tipp 2: Achtung vor Wasserleitungen
Wasserschäden sind bei Wanddurchbrüchen keine Seltenheit. Auch hier wird oftmals willkürlich mit dem Vorschlaghammer auf die Wand eingedroschen, bevor man das Wasser abgestellt hat. Dies kann fatale Folgen haben, denn die Wohnfläche kann bei einem Rohrbruch im Nu unter Wasser stehen und dies kann hohe Kosten mit sich bringen. Das Trocknen von Wasserschäden nach Rohrbruch ist nicht einfach.
Daher gilt auch in diesem Fall, dass man unbedingt prüfen sollte, welche Leitungen durch die Wand verlaufen und entsprechende Maßnahmen treffen, sodass man nicht mit einem Wasserschaden konfrontiert wird. Am besten man dreht das Wasser einfach über den Haupthahn ab. Dann sollte man keinen Ärger mit dieser Sache haben. Doch nun kommen wir zu unserem dritten Tipp.
Tipp 3: Achtung vor tragenden Wänden
Eine tragende Wand? Das sind Wände, die das Gewicht des Obergeschosses oder des Daches tragen. Wenn man diese Wände einfach so entfernt, weil man zum Beispiel einen Durchbruch plant, so kann dies zu statischen Problemen führen. Der schlimmste Fall könnte dabei so aussehen, dass einfach alles einstürzt. Dies würde einen massiven Schaden und hohe Kosten mit sich bringen. Darüber hinaus kann es die Menschen im Haus in Lebensgefahr bringen.
Bevor man also einen Wanddurchbruch unternimmt, sollte man sicherstellen, dass die Wand nicht tragend ist. Um dabei auf Nummer sicherzugehen, sollte man einen Statiker zurate ziehen, der dies entscheiden kann. Auf diese Art verhindert man eine böse Überraschung. Ist die Wand jedoch nicht tragend, steht der Entfernung im Grunde genommen nichts mehr im Wege.
In den meisten Fällen lassen sich tragende Wände sehr schnell erkennen. Auch wenn man tragende Wände oft sehr schnell erkennen kann, bedeutet das nicht, dass man auf einen Statiker verzichten soll.
Tragende Wände können folgende Merkmale haben:
- Außenwände sind immer tragende Wände
- Trockenbauwände sind meist keine tragenden Wände
- Tragende Wand muss eine Mindeststärke von 11,5 cm haben, sofern das Gebäude nach 1990 gebaut ist. Bei älteren Baujahr kann die tragende Wand auch dünner sein
- Sind Eisenträger oder Stützen verbaut ist das ein Anzeichen für eine tragende Wand
- Bei Häusern mit mehreren Geschossen sind tragende Wände meist übereinander
Baugenehmigung
Eine Änderung an einer tragenden Wand benötigt eine Statische Berechnung. Je nach Geschosszahl und Bundesland kann desweiteren eine Genehmigung durch das Bauamt notwendig sein.
Sofern Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind haben Sie eine weitere Hürde zu meistern, nämlich die WEG sofern die tragende Wand Gemeinschaftseigentum ist. Wenn Sie bei einem Gemeinschaftseigentum Änderung vornehmen möchten müssen sie in vielen Fällen die WEG um Erlaubnis fragen. Erhalten Sie die Erlaubnis nicht, so können Sie ihr Bauvorhaben nicht starten.
Es gibt aber auch einige Fälle bei denen die WEG zustimmen muss. Ein Fall ist z.B der Wanddurchbruch zur Verbindung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen. Auch wenn Ihnen die WEG nicht die Zustimmung erteilt, so können Sie mit Hilfe des Gerichts trotzdem ihr Projekt starten.
Im Umgang mit der WEG haben sie beim Thema Wanddurchbruch damit zwei Möglichkeiten. Entweder Sie starten ihr Bauprojekt ohne Zustimmung oder Sie gehen den Weg über die WEG und bei fehlender Zustimmung gehen Sie an das Wohnungseigentumsgericht, die ihnen die Zustimmung erteilt.
Wanddurchbruch zwecks Verbindung zweier Eigentumswohnungen bei nicht gegebener Gefährdung der Standsicherheit und des Brandschutzes zulässig. Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015 – 9 C 299/14 WEG
Wanddurchbruch schafft mehr Wohnraum
Mit einem Wanddurchbruch verfolgt man in der Regel nur ein Ziel: das eigene Heim offener gestalten. Man gewinnt damit auch ein klein wenig an Wohnraum, aber diese Werte sind nicht ausschlaggebend. Wichtiger ist, dass die Wände die heutigen Häuser oftmals kleiner wirken lassen. Durch das gezielte Entfernen kann man in der Tat dafür sorgen, dass der gesamte Wohnraum offener wirkt.
Denn die Optik macht in dieser Angelegenheit viel in Hinsicht auf das Wohngefühl aus. Deswegen werden immer mehr Wanddurchbrüche gemacht. Der Vorgang an sich ist nicht schwer und daher kann man dies durchaus selbst machen, wenn man handwerklich ein wenig bewandert ist und es sich nicht um eine tragende Wand handelt.
Wenn man jedoch einen erfahrenen Experten an die Sache lässt, so hat man die Gewissheit, dass die Maßnahme ordentlich erledigt wird.
Kosten für einen Wanddurchbruch
Die Kosten für einen Wanddurchbruch bei einer nicht tragenden Wand sind nicht hoch. Rechnen sie bei einer Breite von 2 Meter mit ca. 500-1000 Euro maximal.
Die Kosten für einen Wanddurchbruch bei einer tragenden Wand sind deutlich höher.
- Gutachten Statik ca. 2000 Euro
- WEG Sondersitzung ca. 500 Euro (fällt nur an wenn sie eine Sondersitzung einberufen wollen und nicht auf die jährlich stattfindende Wohnungseigentümerversammlung warten können)
- Entwurfsfassung von Baugenehmigung ( evtl. einfaches Verfahren) durch Architekt ca. 1000 Euro
- Kosten Baugenehmigung durch Bauamt ca. 300 Euro
- Einrichten von Halteverbotszone durch Ordnungsamt ca. 150 Euro
- Änderung von Stromleitungen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Heizkörper Kosten je nach Situation (Arbeiten sind vor Wanddurchbruch durchzuführen)
- Wanddurchbruch schaffen durch Bauunternehmen (Abstützen der Wand, Schneiden der Wand, Einbau Stahlträger, Abtransport der Wand) Kosten in Abhängigkeit des Wandtypes ca. 8000 Euro (bei Stahlbeton, andere Materialien deutlich günstiger)
Ablauf eines Wanddurchbruchs
Hier zeigen wir Ihnen einen möglichen Ablauf eines Wanddurchbruchs bei einer tragenden Wand. Der Ablauf wird umso komplexer, sofern es sich um eine WEG handelt. Dies ist dann der Fall wenn Sie kein einzel stehendes Haus, sondern eine Eigentumswohnung besitzen. In dem folgenden Ablauf zeigen wir Ihnen den komplexeren WEG Fall:
- Statikgutachten beauftragen
- Zustimmung der WEG einholen im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung (Sondersitzung unterjährig möglich)
- Sofern keine Zustimmung durch WEG erfolgt, Zustimmung durch Wohnungseigentumsgericht ersetzen lassen
- Kontakt zu Bauamt aufnehmen um Verfahren zu klären (Verfahrensfreies Bauvorhaben, Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungspflichtiges Bauvorhaben) Anmerkung: In BW benötigen Sie für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 immer eine Baugenehmigung. Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten nicht mehr als 400 Quadratmetern. Gebäudeklasse 5 = sonstige Gebäude.
- Entwurfsverfasser suchen, welcher Ihnen die Dokumente für das Bauamt erstellen darf. Meist macht das ein Architekt.
- Auf Genehmigung warten (Baufreigabeschein “Rote Punkt”)
- Währenddessen nach Handwerkern suchen
- Baustelle einrichten
- Leitungen versetzen
- Wanddurchbruch durchführen
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